Urteil zur Vorratsdatenspeicherung



In praktisch allen Medien hat es die Meldung über die Aufhebung der bisher bestehenden Vorratsdatenspeicherung ganz nach vorne geschafft, was ein Zeichen für die Wichtigkeit dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist.

Zum Bedauern von Datenschützern und Bürgerrechtlern ist nicht die gesamte Gesetzesgrundlage der Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen worden,  allerdings ist es sicher nicht übertrieben von einem Teilsieg zu sprechen.

Die bisher bestehende Umsetzung der EU-Regelung, welche die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen zur serverseitigen Speicherung der Verkehrsdaten für die Dauer eines halben Jahres vorsieht ist somit zumindest in Deutschland illegal.

Einige Datenschutz-Organisationen sehen als nächsten Schritt bereits die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung aus den EU-Gesetzesvorgaben.

Wenig erfreut zeigen sich selbstverständlich die politischen Kräfte die seinerzeit das Gesetz in Deutschland auf den Weg gebracht und damit die Vorlage für das Schlagwort “Stasi 2.0″ geschaffen hatten. Selbige hatten sich immer wieder uneinsichtig gegenüber Argumenten gezeigt und ließen einige male deutlich die erforderliche Fachkompetenz vermissen.

In hohem Maße unverständlich ist dagegen die Kritik der Polizeibehörden am Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Man sollte annehmen, durch die stattfindende Praxis der Ermittlungsarbeit würden diese eine vergleichsweise differenziertere Meinung haben.

Da überrascht es dann doch, die gleichen rhetorischen und sachlich fragwürdigen Totschlagargumente zu hören, nun habe man ein wichtiges Mittel zum Schutz des Bürgers vor terroristischen Anschlagen verloren und auch die Verfolgung von Straftaten sei technisch zurückgeworfen worden, so dass dies ein Jubeltag für Kriminelle aller Art sei.

Man kann es durchaus wagen zu behaupten, ohne ein EU-weites Überwachungsgesetz haben die Bürger mehr Vertrauen in die Sicherheit ihres Staates, als dies mit einschüchternden Terrorwarnungen jemals erreicht werden könnte. Die Empfehlung kann daher nur lauten, auch europaweit diese unsinnige, ineffektive und nicht zuletzt kostenintensive Regelung endgültig einzustampfen.

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